Wir bilden aus in den folgenden Klassen:

 

  • Klasse AM (Kleinkraftrad)


     Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 JahreKleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

 

  • Klasse A1 (Motorrad)


    Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre

    Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

 

  • Klasse A/A2 (Motorrad)


    Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und AM), ab 24/18 Jahre

    Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

    Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse A das 24. Lebensjahr vollendet hat. Die Klasse A2 für Motorräder (entspricht der alten Klasse A beschränkt) ist für die ersten beiden Jahre nach Erwerb des Führerscheins in der Leistung beschränkt. Erst nach Ablauf der zwei Jahre dürfen nach einer praktischen Aufstiegsprüfung leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Das Mindestalter der neuen Klasse A2 beträgt 18 Jahre. Für 24jährige wurde allerdings die Möglichkeit des Direkteinstiegs in die schwere Motorradklasse A geschaffen. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort Krafträder aller Kategorien führen.

 

  • Klasse A  (Motorrad)


    direkter Erwerb (Einschluß A1und A2)
    ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich) 
    ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 
    ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg 
    Keine Befristung der Besitzdauer 
    Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. 
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren

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  • Klasse BF 17

    begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter

    ab 30 Jahren.

 

 

 

  • Klasse B (PKW)


    Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 18 Jahre

    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3500 kg).

 

  • Klasse B96

    Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg (gültig ab 19.01.2013).

    Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in Ihrem Führerschein Kl. B (oder B17) benötigen Sie lediglich Unterricht in Theorie und Praxis. Prüfungen sind nicht vorgesehen. Daher wäre es sinnvoll, diesen Abschluß gleich mitzumachen, wenn man die Kl. B oer B17 ablegt. Ansonsten benötigt man 2,5 Stunden theoretischen und 3,5 Stunden praktischen Unterricht sowie 60 Minuten fahren im Realverkehr. Die Fahrschule stellt für diese Unterrichte eine Bescheinigung aus, die dann zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 im Führerschein berechtigt.

 

  • Klasse BE (PKW)


    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre

    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.